Aktuell bearbeiten wir ein Verfahren, in dem sowohl Notarzt als auch Krankenhaus einen Säugling bei Zustand nach Reanimation nicht hinreichend versorgt haben. Dadurch erlitt das Kind schwere Hirnschäden sowie eine besonders schwere Form der Epilepsie, weshalb wir ein Schmerzensgeld von mindestens 500.000,00 Euro fordern.
Wird ein Schaden durch mehrere Behandler verursacht, so haftet jeder unabhängig von seinem Versäumnis für den gesamten Schaden.
Unser Mandant erlitt im Säuglingsalter einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Glücklicherweise bemerkten dies seine Eltern innerhalb von Sekunden und begannen mit der Reanimation. Nach zwei Minuten war bei unserem Mandanten wieder Puls und Atmund feststellbar. Der hinzugerufene Notarzt verkannte jedoch das Erfordernis einer großzügigen Oxygenierung und ließ unseren Mandanten bei lediglich 2l/min O2 in die 30min entfernt gelegene Kinderklinik transportieren. Dort wurde zunächst nicht erkannt, dass unser Mandant einen Krampfanfall erlitt. In der Folge gelang es über 15 Minuten lang nicht, diesen Anfall zu durchbrechen. Außerdem wurde keine therapeutische Hypothermie zur Vermeidung von Hirnschäden eingeleitet. In der Folge stellten sich vermehrt Krampanfälle ein. Eine nach mehreren Wochen angefertigte Schädel-CT offenbarte schließlich einen schweren hypoxischen Hirnschaden. Aufgrund dessen, dass sowohl das Versäumnis des Notarztes als auch das des Krankenhauses bei der Entstehung des Schadens mitgewirkt haben, haften hier beide als Gesamtschuldner für den eingetretenen Schaden.