50.000,00 EUR Gesamtabgeltung für Unfallversicherungsfall
Unser Mandant hatte einen sog. Existenzschutzversicherungsvertrag abgeschlossen. Nach einem Treppensturz, der zu Langzeitschäden an seiner Schulter führte, verweigerte die Versicherung die Leistung.
Einwendung von Vorschäden in der Unfallversicherung
Bei der Existenzschutzversicherung handelt es sich um eine spezielle Form eines Unfallversicherungsvertrages. Versichert war hier nicht die Zahlung einer einmaligen Invaliditätssumme, sondern die Zahlung einer monatlichen Rente im Falle einer Invalidität von mind. 50% oder beim Verlust sog. Grundfähigkeiten in ausreichendem Maße.
Unser Mandant stürzte eine steile Treppe hinunter, wobei er mit dem linken Arm gerade noch das Treppengeländer zu fassen bekam, sodass sein ganzes Gewicht an seinem Arm hing. Nach unserer Auffassung kam es dadurch zu einer Partialruptur einer Schultersehne. Die Gegenseite wendete ein, dass eigentliche Ursache eine Überbelastung der linken Schulter wegen tatsächlicher Vorschäden der rechten Schulter sei.
Nach eingehender Prüfung der ärztlichen Unterlagen und intensiven Verhandlungen um die richtige Vertragsauslegung erreichten wir vor Gericht schließlich einen Vergleich, wonach die gegnerische Versicherung unserem Mandanten eine Summe von 50.000,00 EUR zur Gesamtabgeltung des Versicherungsfalles zahlte und der für unseren Mandanten wenig nützliche Versicherungsvertrag aufgehoben wurde.