Eine unzureichende Sorgfalt, sowie Aufmerksamkeit des behandelnden Arztes kann bei Patienten zum Verlust der Lebensqualität, dem Selbstwertgefühl, als auch dem sozialen Leben führen.
Zuständige Behandlungsärzte haften für begangene Fehler.
Zum Fall:
Aufgrund von Wirbelsäulenbeschwerden begab sich unser Mandant in eine Rehaklinik zur stationären Behandlung. Dort führte er bereits zu Beginn im Rahmen der Anamneseerhebung explizit auf, unter welcher Erkrankung er leide. Solch eine Erkrankung fordert eine überaus immense Vorsicht und Rückhaltung bei Einnahmen von bestimmten Medikamenten.
Aufgrund der Behandlung zur Behebung der Wirbelsäulenbeschwerden verabreichte man unserem Mandanten eine tägliche Dosis an Schmerzmittel.
Auf Anfrage ob er diese auch wirklich verträgt, wurde dies nur von den Ärzten und dem Pflegepersonal bekräftigt. Seine Beunruhigung bestätigte sich kurz darauf. Bauchschmerzen und Durchfall waren die Konsequenzen. Das ganze entwickelte sich rasant zu einer Sigmaperforation. Definiert ist es ein Durchbruch des Grimmdarmabschnitts. Der Mandant musste gezwungenermaßen ein Stoma über sich ergehen lassen. Der vom behandelnden Arzt zu fordernde, medizinischen Kenntnisstand und die Erfahrung im konkreten Fall diagnostisch und therapeutisch vertretbar und sorgfältig zu handeln, wurde nicht befolgt. Die daraus resultierenden Folgen sind dauerhafte unerträgliche Schmerzen. Ein entstandener Narbenbruch, Todesängste, Depressionen, Schlafstörungen und obendrein Persönlichkeitsstörungen. Er ist genötigt sich permanent ärztlichen als auch psychologischen Nachbehandlungen zu unterziehen und steht ständig unter Medikamentösen Einfluss, soweit dieser Möglich ist. Nichts ist mehr so wie vorher.