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Medikamentenhaftung

Eine unzureichende Sorgfalt, sowie Aufmerksamkeit des behandelnden Arztes kann bei Patienten zum Verlust der Lebensqualität, dem Selbstwertgefühl, als auch dem sozialen Leben führen.

Zuständige Behandlungsärzte haften für begangene Fehler.

Zum Fall:

Aufgrund von Wirbelsäulenbeschwerden begab sich unser Mandant in eine Rehaklinik zur stationären Behandlung. Dort führte er bereits zu Beginn im Rahmen der Anamneseerhebung explizit auf, unter welcher Erkrankung er leide. Solch eine Erkrankung fordert eine überaus immense Vorsicht und Rückhaltung bei Einnahmen von bestimmten Medikamenten. 

Aufgrund der Behandlung zur Behebung der Wirbelsäulenbeschwerden verabreichte man unserem Mandanten eine tägliche Dosis an Schmerzmittel. 

Auf Anfrage ob er diese auch wirklich verträgt, wurde dies nur von den Ärzten und dem Pflegepersonal bekräftigt. Seine Beunruhigung bestätigte sich kurz darauf. Bauchschmerzen und Durchfall waren die Konsequenzen. Das ganze entwickelte sich rasant zu einer Sigmaperforation. Definiert ist es ein Durchbruch des Grimmdarmabschnitts. Der Mandant musste gezwungenermaßen ein Stoma über sich ergehen lassen. Der vom behandelnden Arzt zu fordernde, medizinischen Kenntnisstand und die Erfahrung im konkreten Fall diagnostisch und therapeutisch vertretbar und sorgfältig zu handeln, wurde nicht befolgt. Die daraus resultierenden Folgen sind dauerhafte unerträgliche Schmerzen. Ein entstandener Narbenbruch, Todesängste, Depressionen, Schlafstörungen und obendrein Persönlichkeitsstörungen. Er ist genötigt sich permanent ärztlichen als auch psychologischen Nachbehandlungen  zu unterziehen und steht ständig unter Medikamentösen Einfluss, soweit dieser Möglich ist. Nichts ist mehr so wie vorher. 

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Arztfehler

Als Opfer von Behandlungsfehler, Arzthaftung und ärztlichem Aufklärungsfehler steht dem geschädigten Patienten nicht nur Schmerzensgeld, sowie Schadensersatz wegen aller Folgeschäden zu. Als geschädigter Patient benötigen Sie einen erfahrenen echten Patientenanwalt, der seit vielen Jahren nur auf der Seite der Patienten kämpft.


Geburtsfehler

Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt oder Entbindung eines Kindes sind besonders drastisch, nicht nur für das Kind, auch für die Eltern. Es liegt dann ein sogenannter "Geburtsschaden" vor, der für die Familie meist schwere wirtschaftliche Folgen haben kann. Die Schadensersatzansprüche gehen hier meist in die Millionenhöhe und sollten von Anfang an gut vorbereitet und durchgesetzt werden.


Personenschaden

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Maß der verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Patienten ab. Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Leiden bestimmt.


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