Fortführung eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages und Leistung i.H.v. 20.000,00 EUR
Nachdem sich die Berufsunfähigkeitsversicherung vom Vertrag wegen angeblicher Falschangaben lösen wollte, konnten wir sie von der Fortführung unter leichter Änderung des Vertrages zzgl. Leistungsauszahlung überzeugen.
Die unterlassene Angabe von auch nur geringen Gesundheitsbeschwerden beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann zur Leistungsverweigerung der Versicherung führen.
Die meisten Versicherungsnehmer, die zum ersten Mal eine Versicherung abschließen, haben in der Regel keine genaue Vorstellung, was sie in dem Antrag alles angeben müssen. So war es auch im Falle unseres Mandanten. Es kam dazu, dass unser Mandant gesundheitliche Beinträchtigungen - die entweder nur von kurzer Dauer waren, oder für unseren Mandanten nicht relevant erschienen - nicht erwähnte. Als er vorübergehend berufsunfähig wurde, weigerte sich die Versicherung zu leisten. Sie berief sich darauf, dass unser Mandant seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder jedenfalls grob fahrlässig verletzt habe. Nachdem wir beauftragt worden waren, holten wir die Akte der Versicherung ein sowie die ärztlichen Unterlagen, aus welchen die angeblichen Gesundheitsbeschwerden unseres Mandanten hervorgehen sollten. An Hand dieser Dokumentation zeigten wir gegenüber der Versicherung auf, dass es sich jeweils um nur geringe Gesundheitsbeeinträchtigungen gehandelt hatte (geringfügige Rückenschmerzen, leichte Pollenallergie u.Ä.) und hiervon keine Gefahr für eine spätere etwaige Berufsunfähigkeit unseres Mandanten ausgegangen war. Die Versicherung lenkte daraufhin ein und wir konnten die Fortführung des Vertrages unter Einführung gewisser Ausschlussklauseln sowie die Zahlung einer Leistung i.H.v. 20.000,00 EUR aushandeln.