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Indizienbeweise bei Produkthaftung

Haftung Impfstoffe & Impfschäden

Sind die Indizien klar und übereinstimmend, so genügt dieses Indizienbündel als hinreichender Beweis.

Der Europäische Gerichtshof hat aktuell eine wichtige Entscheidung  im Produkthaftungsrecht erlassen. Der Kläger war ein an Multiplen Sklerose erkrankter Patient. Seine Erkrankung ist auf eine Impfung, nämlich auf den Impfstoff gegen Hepatitis B, zurückzuführen.


Vor den nationalen Gerichten scheiterte er aufgrund mangelnder Beweise. Denn einen wissenschaftlichen Konsens, dass Multiple Sklerose durch den Impfstoff gegen Hepatitis B ausgelöst werden kann, gibt es nicht. Jedoch ist es in fast allen von geschädigten Patienten geführten Fällen beinahe unmöglich, die konkrete Ursache zu beweisen, da auch viele andere Ursachen für die erlittenen Schäden in Betracht kommen können.


Nun hat der EuGH entschieden, dass im Produkthaftunsgrecht keine volle Beweislast mehr erbracht werden muss.
Sind die Indizien tatsächlich ernsthaft, klar und übereinstimmend, so genüge dieses Indizienbündel als hinreichender Beweis.  Dementsprechend wurde im bereits genannten Fall die ungewöhnlich zeitliche Nähe zwischen dem Auftreten der Krankheit und dem Verabreichen des Impfstoffes vorgetragen. Eine Vorerkrankung lag bei dem Patienten nicht vor. Des Weiteren wurde schon eine Vielzahl anderer identischer Fälle festgestellt.


Diese Entscheidung des EuGH stärkt die Prozesssituation der Patienten erheblich, da der Nachweis von aussagekräftigen Indizien genügt. Eine vergleichbare Regelung im Arzthaftungsrecht wäre sehr wünschenswert, denn trotz naheliegender Zusammenhänge und Indizien werden aufgrund der hohen Anforderungen an die vom Patienten zu erbringenden Beweise sehr viele Prozesse verloren.

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