· 

Die Beweiserleichterung im Arzthaftungsrecht - voll beherrschbare Risiken

Grundsätzlich liegt die Beweislast für einen objektiven Behandlungsfehler auf der Seite des Patienten. Dabei ist unerheblich, ob der Fehler Folge eines aktives Tuns oder Unterlassens der Behandlungsseite ist. Gelingt dem Patient der objektive Beweis des Behandlungsfehlers nicht, kommt es nicht zur Haftung der Behandlungsseite. 

In speziellen Fällen kann der Patient von der Beweiserleichterung im Arzthaftungsrecht profitieren. Einer dieser Fälle ist das sogenannte „voll beherrschbare Risiko“.

 

Liegt der Behandlungsfehler im objektiv voll beherrschbaren Bereich der Behandlungsseite, folgt daraus gem. § 630 h I BGB die Beweislastumkehr zu Gunsten des Patienten. Dann muss die Behandlungsseite beweisen, dass kein objektiver Behandlungsfehler vorliegt. Dies ist stets der Fall, wenn es für die behandelnden Ärzte oder Pflegekräfte möglich ist, das erkannte Risiko objektiv auszuschließen.

 

Ein Beispiel: Wenn eine Arzthelferin ein Bakterium auf eine Patientin überträgt, haftet die Behandlungsseite. Jedoch nur, insofern diese Übertragung aufgrund eines Fehlers geschehen ist, der in dem für die Behandlungsseite voll beherrschbaren hygienischen oder koordinatorischen Bereich lag.

 

Als voll beherrschbar anerkannt gelten unter anderem auch der Sturz von einer Krankenliege, Verbrennungen aufgrund von Röntgenstrahlen sowie Lagerungsschäden.

 

OLG Köln VersR 1990, 1240

BGH VI ZR 174/06, beck online 

BGH VI ZR 5/11

 

Liegt der Behandlungsfehler zwar in einem objektiv voll beherrschbaren Bereich der Behandlungsseite, treten zusätzlich jedoch -ohne Fehler des Behandelnden- unbekannte und unerwartete Faktoren hinzu, gilt das Risiko nicht mehr als voll beherrschbar. Dann folgt daraus keine Beweislastumkehr zu Gunsten des Patienten.

BGH VI ZR 60/94, beck online 

BGH VI ZR 158/06, beck online

 

Die Beweislastumkehr erstreckt sich nicht nur auf den vertraglichen Schadensersatzanspruch des Patienten, sondern auch auf deliktische Ansprüche.

BGH VI ZR 119/80, beck online 

 

Kann die Behandlungsseite beweisen, dass kein verschuldeter Behandlungsfehler vorliegt, entlastet sie sich damit.

Graf Johannes Patientenanwälte Karlsruhe


Medizinrecht


Profis



Medizinkanzlei

Beraterinnen für Versicherungsrecht und Medizinrecht in Karlsruhe
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Patientenanwalt

Medizinrecht und Versicherungsrecht.
Medizinrecht und Versicherungsrecht.


Kontakt

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Anwalt Medizinrecht Karlsruhe

Bewertungen



Arztfehler

Als Opfer von Behandlungsfehler, Arzthaftung und ärztlichem Aufklärungsfehler steht dem geschädigten Patienten nicht nur Schmerzensgeld, sowie Schadensersatz wegen aller Folgeschäden zu. Als geschädigter Patient benötigen Sie einen erfahrenen echten Patientenanwalt, der seit vielen Jahren nur auf der Seite der Patienten kämpft.


Geburtsfehler

Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt oder Entbindung eines Kindes sind besonders drastisch, nicht nur für das Kind, auch für die Eltern. Es liegt dann ein sogenannter "Geburtsschaden" vor, der für die Familie meist schwere wirtschaftliche Folgen haben kann. Die Schadensersatzansprüche gehen hier meist in die Millionenhöhe und sollten von Anfang an gut vorbereitet und durchgesetzt werden.


Personenschaden

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Maß der verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Patienten ab. Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Leiden bestimmt.


Karlsruhe

Rechtsanwalt für Medizinrecht in Karlsruhe
Patientenschutz mit Profis.

Ludwig-Erhard-Allee 10, 76131 Karlsruhe

✆ +49(0)721-509-98809

✉︎ +49(0)761-897-88619


Offenburg

Beratungslocation von Rechtsanwalt Michael Graf in Offenburg.
Versicherungsrecht mit Spezialisten.

Schutterwälderstraße 4, 77656 Offenburg

✆ +49(0)761-897-88610 

✉︎ +49(0)761-897-88619


Freiburg

Sitz der Kanzlei Michael Graf in Freiburg im Breisgau
Medizinrecht mit Experten.

Friedrichstraße 50, 79098 Freiburg

✆ +49(0)761-897-88610 

✉︎ +49(0)761-897-88619


Onlinefragebogen

Schildern Sie uns Ihren Fall.
Schildern Sie uns Ihren Fall.


Ihre Patientenanwälte für Karlsruhe bei Arzthaftung und Streit mit der Versicherung
Wir beraten Sie gerne.

RA Michael Graf, Ihr Patientenanwalt für Karlsruhe
Graf Johannes Patientenanwälte.



Michael Graf Patientenanwälte - Ihre Experten für Arzthaftung und Personenversicherungsrecht
RA Michael Graf, Ihr Patientenanwalt für Karlsruhe
Michael Graf Patientenanwälte - Ihre Experten für Arzthaftung und Personenversicherungsrecht
RA Michael Graf, Ihr Patientenanwalt für Karlsruhe