ZUSAMMENFASSUNG:
Im vorliegendem Fall wurden nicht die richtigen Untersuchungen bei den deutlichen Anzeichen eines Schlaganfalls durchgeführt. Wir fordern ein Schmerzensgeld i.H.v. 50.000,00 EUR von der behandelnden Klinik.
FAZIT:
Ein Schlaganfall mit eindeutiger Symptomatik wurde von mehreren Ärzten verkannt. Die Fehldiagnose hatte für unsere Mandantin fatale Folgen.
FALL:
Am frühen Morgen wachte unsere Mandantin mit unerträglichen Schmerzen auf. Sie plagte ein Schwindelgefühl, welches eine Weile anhielt. Der sogenannte „Herdblick“ den unsere Mandantin ebenso hatte ist ein mögliches Symptom für einen Schlaganfall. Der Notarzt wurde kontaktiert und unsere Mandantin wurde ins gegnerische Krankenhaus eingeliefert. Im Krankenhaus wurden Ultraschalluntersuchungen durchgeführt, welche eine Verklemmung der Nerven in der Wirbelsäule ans Licht brachten. Jedoch wurden keine neurologischen Untersuchungen wie eine MRT oder eine MR-Angiographie veranlasst. Mit einer Überweisung zum Physiotherapeuten wurde die Mandantin aus der Klinik entlassen. Die verschriebene Physiotherapie erfolgte leider ebenfalls ohne Erfolg,- im Gegenteil. Die Therapie empfand unsere Mandantin als extrem schmerzvoll. In der darauffolgenden Nacht wachte unsere Mandantin erneut mit unerträglichen Kopfschmerzen auf. Erneut wurde der Notarzt gerufen, welcher sich anfangs weigerte die Dame ins Klinikum zu fahren. In der Notaufnahme fühlte sich keiner für die Patientin, welche ständig am erbrechen war, verantwortlich und so verbrachte sie drei Stunden dort. Nachdem der Mann der Mandantin einen Pfleger um die Hilfe des diensthabenden Arztes bat, kam dieser endlich. Erst nach neuneinhalb Stunden nach Ankunftszeit in der Notaufnahme wurde ein Schlaganfall durch eine CT diagnostiziert.
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