· 

Kein Unfallversicherungsschutz bei Wanderung von Ressortleitern eines Unternehmens

Ende des letzten Jahres hatte das Landessozialgericht Baden-Württemberg über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: 

Eine Ressortleiterin eines Telekommunikations-Unternehmens nahm an einem Treffen mit anderen Ressortleitern teil, bei dem unter anderem auch eine Wanderung auf dem Programm stand. Die Ressortleitern war als „Leiterin II“ beschäftigt. In ihrem Arbeitsvertrag hatte sich der Arbeitgeber vorbehalten, ihr auch andere, gleichwertige Aufgaben zu übertragen. Das Bergtreffen diente auch der Erörterung betrieblicher Themen. Bei der Wanderung während des „Best-Practice-Austausch“ Treffens rutschte die Ressortleitern aus, wobei sie sich Verletzungen zuzog. Mit der Klage verlangte die Ressortleiterin von der gesetzlichen Unfallversicherung, den Unfall als Versicherungsfall anzuerkennen. 

 

Das Landessozialgericht verneinte einen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Es stützte die Entscheidung dabei darauf, es habe sich im konkreten Fall nicht um eine sogenannte „betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung“ gehandelt. Der Unfall sei der Klägerin auch gerade nicht während der Erfüllung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten widerfahren.

 

Diese Rechtsprechung verfolgte das Landessozialgericht ähnlich auch in weiteren Urteilen: 

So hatte der Angestellte einer Informationstechnik-Firma, der sich während eines zweitägigen „Townhall-Meetings“ in einer Skihalle verletzte, mit seiner Klage auf Anerkennung eines Versicherungsfalls ebenfalls keinen Erfolg. Dem Landessozialgericht nach sei der Skiausflug als Freizeitveranstaltung zu kategorisieren. Dies sei unabhängig davon der Fall, ob der Arbeitgeber den Ausflug organisiert und finanziert hat, oder ob die Arbeitnehmer die Kosten tragen.

 

Auch klagte ein Angestellter eines Logistik-Dienstleisters, der sich auf einem firmeninternen Fußballturnier Verletzungen zuzog. Das Landessozialgericht stellte darauf ab, dass das die Unternehmensleitung nicht als Veranstalterin des Turniers in Erscheinung getreten sei. Es wies die Berufung ab. Der Unfall wurde nicht als Versicherungsfall anerkannt. 

 

Nach: NZS 2006, 57; NJW 2017, 1421; Becklink 2011503; beck online


Weitere Informationen rund um die Themen Medizinrecht & Versicherungsrecht, sowie Arzthaftung bei Behandlungsfehler, Schmerzensgeld & Schadensersatz, sowie Berufsunfähigkeit und Unfall finden Sie auf unseren weiteren BLOGS, bspw. bei:

 

https://www.versicherungsrechtoffenburg.de/blog/

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch! 

Ihre Michael Graf Patientenanwälte.

Graf Johannes Patientenanwälte Karlsruhe


Medizinrecht


Profis



Medizinkanzlei

Beraterinnen für Versicherungsrecht und Medizinrecht in Karlsruhe
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Patientenanwalt

Medizinrecht und Versicherungsrecht.
Medizinrecht und Versicherungsrecht.


Kontakt

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Anwalt Medizinrecht Karlsruhe

Bewertungen



Arztfehler

Als Opfer von Behandlungsfehler, Arzthaftung und ärztlichem Aufklärungsfehler steht dem geschädigten Patienten nicht nur Schmerzensgeld, sowie Schadensersatz wegen aller Folgeschäden zu. Als geschädigter Patient benötigen Sie einen erfahrenen echten Patientenanwalt, der seit vielen Jahren nur auf der Seite der Patienten kämpft.


Geburtsfehler

Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt oder Entbindung eines Kindes sind besonders drastisch, nicht nur für das Kind, auch für die Eltern. Es liegt dann ein sogenannter "Geburtsschaden" vor, der für die Familie meist schwere wirtschaftliche Folgen haben kann. Die Schadensersatzansprüche gehen hier meist in die Millionenhöhe und sollten von Anfang an gut vorbereitet und durchgesetzt werden.


Personenschaden

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Maß der verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Patienten ab. Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Leiden bestimmt.


Karlsruhe

Rechtsanwalt für Medizinrecht in Karlsruhe
Patientenschutz mit Profis.

Ludwig-Erhard-Allee 10, 76131 Karlsruhe

✆ +49(0)721-509-98809

✉︎ +49(0)761-897-88619


Offenburg

Beratungslocation von Rechtsanwalt Michael Graf in Offenburg.
Versicherungsrecht mit Spezialisten.

Schutterwälderstraße 4, 77656 Offenburg

✆ +49(0)761-897-88610 

✉︎ +49(0)761-897-88619


Freiburg

Sitz der Kanzlei Michael Graf in Freiburg im Breisgau
Medizinrecht mit Experten.

Friedrichstraße 50, 79098 Freiburg

✆ +49(0)761-897-88610 

✉︎ +49(0)761-897-88619


Onlinefragebogen

Schildern Sie uns Ihren Fall.
Schildern Sie uns Ihren Fall.


Ihre Patientenanwälte für Karlsruhe bei Arzthaftung und Streit mit der Versicherung
Wir beraten Sie gerne.

RA Michael Graf, Ihr Patientenanwalt für Karlsruhe
Graf Johannes Patientenanwälte.



Michael Graf Patientenanwälte - Ihre Experten für Arzthaftung und Personenversicherungsrecht
RA Michael Graf, Ihr Patientenanwalt für Karlsruhe
Michael Graf Patientenanwälte - Ihre Experten für Arzthaftung und Personenversicherungsrecht
RA Michael Graf, Ihr Patientenanwalt für Karlsruhe