Komplikationen.
Unser Mandant begab sich Anfang Februar aufgrund von vorwiegend rechtsseitigen Bauchschmerzen und hohen Entzündungswerten, welche durch den Hausarzt am selben Tag festgestellt wurden, auf seine Anweisung hin in Behandlung in die Klinik der Anspruchsgegner zur Kontrolle und eventueller Operation des Blinddarms. Unser Mandant befand sich in Begleitung seines Vaters.
Bei einem Ultraschall wurden eine akut phlegmonöse Appendizitis loco typico und kleine Mengen freier Flüssigkeit perifokal festgestellt, weshalb unser Mandant in stationäre Behandlung aufgenommen wurde und auch eine Operation für den frühen Abend (zwischen 17:00 Uhr und 18:00 Uhr) angedacht wurde. Aufgrund der Corona-Pandemie war hier eine weitere Begleitung durch den Vater nicht möglich.
Da die Operation normalerweise ca. eine Stunde andauert, rechneten die Eltern unseres Mandanten mit einem Anruf der Klinik der Anspruchsgegner spätestens gegen 19:00 Uhr um das Ergebnis der Operation zu erfahren. Da sie keinen Anruf erhielten, riefen sie sodann selbst in der Klinik der Anspruchsgegner an und erfuhren, dass ihr Sohn noch nicht wieder auf Station sei, was seiner Familie natürlich Sorgen bereitete.
Zwischen 21:00 Uhr und 21:30 Uhr erhielten sie dann einen Anruf des Operateurs, der ihnen mitteilte, dass es zu schweren Komplikationen während der Operation kam und ihr Sohn nun auf der Intensivstation läge. Während der Operation kam es zu einer Verletzung der Arteria iliaca communis rechts abgangsnah.
Erheblicher Behandlungsfehler.
Nach der Operation gab unser Mandant ein Taubheitsgefühl im Bereich des gesamten rechten Beines oberschenkelbetont an und entwickelte im weiteren Verlauf eine schmerzhafte Schwellung des proximalen rechten Oberschenkels.
Gegen 22:00 Uhr fuhr die Mutter unseres Mandanten mit seiner Schwester in die Klinik der Anspruchsgegner um nach ihm zu sehen. Ca. eine Stunde später verabschiedete sich die Schwester und fuhr nachhause. Seine Mutter blieb mit ihm im Krankenhaus. In der Nacht wurde er dann in Begleitung seiner Mutter gegen 0:00 Uhr (zum Tageswechsel) durch einen Krankenwagen in das Universitätsklinikum verlegt.
Im Universitätsklinikum wurde sodann
- ein Reperfusionskompartment am Oberschenkel und Unterschenkel rechts nach Verletzung der A. Abdominalis und A. Iliaca communis rechts bei laparoskopischen Appendektomie in der Klinik der Anspruchsgegner mit notfallmäßiger Gefäßnaht,
- ein Wundinfekt Oberschenkel medial,
- ein akutes Nierenversagen bei Crush-Niere und
- ein Skrotal- und Penisödem
diagnostiziert.
Circa eineinhalb Stunden später wurde dann eine erneute Operation im Universitätsklinikum durchgeführt, da unser Mandant ein Kompartmentsyndrom der rechten unteren Extremität entwickelt hatte und deshalb eine Kompartmentspaltung dessen notfallmäßig durch die Orthopädie/Unfallchirurgie stattfand.
Für zwei Wochen befand sich unser Mandant sodann in stationärer Behandlung im Universitätsklinikum. Hier wurde er an zwei weiteren Tagen innerhalb des Aufenthaltes abermals operiert.
Bei der dritten Operation fand eine Spülung, Reinigung und Sekundärnaht der Wunde statt. Bei der vierten Operation fand eine erneute Spülung und Reinigung mit einem Wundverschluss am Oberschenkel medial (Adduktorenloge) statt.
Nach den zwei Wochen wurde unser Mandant nachhause entlassen, da er keine stationäre oder ambulante Reha wünschte, sondern eine physiotherapeutische Versorgung mit Lymphdrainage am Wohnort.
Dauerschaden.
Von den vier Eingriffen hat unser Mandant mehrere große, sichtbare Narben am Bauch und rechten Bein davongetragen (insgesamt fünf). Er leidet bis heute an den erheblichen Bewegungseinschränkungen im Hüft- und Kniegelenk des Beines. Seit dem Vorfall musste er sieben Monate lang wöchentlich einen Physiotherapeuten aufsuchen und zu verschiedenen Kontrollterminen in das Universitätsklinikum und einer weiteren chirurgischen Praxis. Zum letzten Viertel des Jahres wurde er nun in ein Fitness-Studio überwiesen, in der er Krankengymnastik an Geräten bekommt. Die Auswirkungen belaufen sich daher nun schon über ein halbes Jahr.
Bei den Kontrollterminen wurden unterschiedlich lange Beine festgestellt. Spätfolgen der Crush-Niere/des Nierenversagens sind möglich. Es besteht eine muskuläre Atrophie im Bereich der Gesäßmuskulatur bei Ischämie bedingter Muskelatrophie und eine deutliche muskuläre Verkürzung vornehmlich der Adduktorenloge und Glutealmuskulatur.
Momentan ist die Zukunft unseres Mandanten aufgrund der Schädigungen noch unklar, da man nicht weiß welche Beeinträchtigungen er im beruflichen Bereich sowie im Sport, der Freizeit, dem sonstigen gesellschaftlichen Leben, dem geschlechtlichen (hier vor allem aufgrund des Skrotal- und Penisödems), im allgemeinen Leben und darüber hinaus entwickeln wird.
„Glücklicherweise“ wurde sein Schulleben nicht allzu stark betroffen, da der Unterricht aufgrund der Corona-Pandemie hauptsächlich online stattfand. Trotzdem hatte es natürlich massive Auswirkungen auf die schulische Leistung.
Die Behandlung unseres Mandanten in der Klinik der Anspruchsgegner war grob fehlerhaft. Die Freilegung des Blinddarms durch die minimalinvasive Methode hätte mit viel mehr Sorgfalt stattfinden müssen. Zu dem Kompartmentsyndrom des rechten Beines und dessen einhergehenden Bewegungseinschränkungen wäre es dann nicht gekommen.
Wir beantragen die Durchführung eines MDK-Gutachtenverfahrens zwecks Prüfung auf Behandlungs-/Aufklärungsfehler durch einen Facharzt des derstreitigen Behandlung entsprechenden Fachgebiets. Unsere Mandantschaft hat vorliegend Anspruch auf Schadensersatz aus einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung.
Unser Ziel ist es, für unsere Mandantin eine angemessene Entschädigung auf außergerichtlichem Wege herbeizuführen. So vermeiden wir die hohen Kosten und die lange Dauer eines gerichtlichen Prozesses.
Für weitere Fragen zum Thema stehen Ihnen unsere Patientenanwälte sehr gerne mit Rat zur Seite. Es grüßt Sie herzlich...
… Ihr Michael Graf, Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht