Neuigkeit: In einem aktuellen Fall im Umkreis Dresden fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 225.000,00 Euro.
Hätten die behandelnden Ärzte im Krankenhaus beim Patienten aufgrund der von ihm geschilderten postoperativen Schmerzen eine ausführliche Befunderhebung veranlasst und hätten die Behandler die Befunde korrekt gedeutet, wäre die fehlerhafte Operation an LWK 2/3 und damit die noch nicht stattgehabte Dekompression erkannt worden. Sodann hätte die indizierte Operation stattfinden können. Auf diesem Wege wäre vermieden worden, dass der Patient weitere drei Jahre unter den massiven Schmerzen und Bewegungseinschränkungen leidet.
Eine Einigung konnte nicht erzielt werden, daher wird in dem Fall nun die gerichtliche Durchsetzung beim Landgericht Dresden nötig.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!