Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Arzthaftung fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 100.000,00 Euro.
Hätte der Behandler die erste Operation am 19.05.2020 entsprechend dem fachärztlichen Standard durchgeführt, so wäre es postoperativ nicht zur Verschlechterung der Fehlstellung des Fußes der Mandantin mit den einhergehenden Bewegungseinschränkungen gekommen. Stattdessen wäre eine vollständige Behebung der Fehlstellung und eine umfassende Ausheilung spätestens 6 Monate nach dem 19.05.2020 zu erwarten gewesen. Die Korrektur-Operation wäre nicht erforderlich gewesen.
Hätte der Behandler die zweite Operation am 11.08.2020 entsprechend dem fachärztlichen Standard durchgeführt, oder die Mandantin spätestens jetzt an einen Experten auf dem Gebiet der Orthopädie überweisen, so wäre die Fehlstellung spätestens 6 Monate nach diesem zweiten operativen Eingriff vollständig behoben und ausgeheilt gewesen.
Die noch im Raum stehende Re-Operation, sowie die Schmerzen und Einschränkungen der Mandantin, unter denen sie bis heute leidet, hätten so vermieden werden können.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!