Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Behandlungsfehler fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 115.000,00 Euro.
Hätten die behandelnden Ärzte eine ordnungsgemäße Kontrolle des Operationsmaterials, insbesondere der zu verwendenden Medizinprodukte wie etwa der Implantate, durchgeführt, so wäre das zu kurze Implantat schon prä-operativ aufgefallen. Die Operation hätte dann auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden können, an dem das richtige Implantat zur Verfügung steht.
Hätte der Behandler die Mandantin nachdem er intraoperativ die Verwechslung der Implantate bemerkt haben muss, im Rahmen der Nachkontrolle, jedoch spätestens am 19.06.2018, als sich die Mandantin aufgrund anhaltender Schmerzen erneut vorstellte, über die unpassende Länge des eingesetzten Implantats aufgeklärt und hätte der Behandler in diesem Zuge alle erforderlichen Befunde erhoben, so wäre die Ursache für die Beschwerden der Mandantin frühzeitig gefunden worden. Eine Re-Operation hätte dann früher geplant werden können. Der lange Leidensweg der Mandantin hätte auf diese Art und Weise verhindert werden können.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!