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Medizinschaden: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 100.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinschaden fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 100.000,00 Euro.

Hätten die behandelnden Ärzte im Rahmen der Erstvorstellung am 24.12.2017 bzw. im Rahmen des stationären Aufenthalts des Patienten vom 26.12.2017 bis zum 02.01.2018, sowie Anfang Mai 2018 eine umfangreiche Untersuchung der Lunge durchgeführt und alle Befunde (CT der Lunge, Bronchoskopie, Kontroll-Röntgen) erhoben, hätte das bestehende Lungenkarzinom früher festgestellt werden können. Die letztlich erst im Juni 2018 begonnene Chemotherapie hätte entsprechend früher veranlasst werden können. Die Heilungschancen und die Lebenserwartung des Patienten wären bei einer adäquaten Therapie deutlich besser gewesen, als es bei der verzögerten Therapie über 6 Monate später der Fall war.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

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Arztfehler

Als Opfer von Behandlungsfehler, Arzthaftung und ärztlichem Aufklärungsfehler steht dem geschädigten Patienten nicht nur Schmerzensgeld, sowie Schadensersatz wegen aller Folgeschäden zu. Als geschädigter Patient benötigen Sie einen erfahrenen echten Patientenanwalt, der seit vielen Jahren nur auf der Seite der Patienten kämpft.


Geburtsfehler

Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt oder Entbindung eines Kindes sind besonders drastisch, nicht nur für das Kind, auch für die Eltern. Es liegt dann ein sogenannter "Geburtsschaden" vor, der für die Familie meist schwere wirtschaftliche Folgen haben kann. Die Schadensersatzansprüche gehen hier meist in die Millionenhöhe und sollten von Anfang an gut vorbereitet und durchgesetzt werden.


Personenschaden

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Maß der verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Patienten ab. Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Leiden bestimmt.


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