Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinschaden fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 100.000,00 Euro.
Hätten die behandelnden Ärzte im Rahmen der Erstvorstellung am 24.12.2017 bzw. im Rahmen des stationären Aufenthalts des Patienten vom 26.12.2017 bis zum 02.01.2018, sowie Anfang Mai 2018 eine umfangreiche Untersuchung der Lunge durchgeführt und alle Befunde (CT der Lunge, Bronchoskopie, Kontroll-Röntgen) erhoben, hätte das bestehende Lungenkarzinom früher festgestellt werden können. Die letztlich erst im Juni 2018 begonnene Chemotherapie hätte entsprechend früher veranlasst werden können. Die Heilungschancen und die Lebenserwartung des Patienten wären bei einer adäquaten Therapie deutlich besser gewesen, als es bei der verzögerten Therapie über 6 Monate später der Fall war.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!