Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenschutz fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 120.000,00 Euro.
Hätte der Behandler die streitgegenständliche manualtherapeutische Behandlung nicht durchgeführt, hätte es bereits dem Grunde nach nicht zu dem eingetretenen Gesundheitsschaden kommen können.
Hätte er schließlich bei Durchführung der Maßnahme die erforderliche Sorgfalt eingehalten, wäre es nicht zu einer Verletzung der hirnversorgenden Arterien unserer Mandantin gekommen, wodurch ihr der gesamte dramatische weitere Schadensverlauf mit all seinen physischen und psychischen Folgen erspart geblieben wäre.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!