Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinrecht fordern wir Schadensersatz für unsere Mandantin in Höhe von 150.000,00 Euro.
Wäre die Mandantin vor Beginn der medikamentösen Therapie oder wenigstens im Verlauf der medikamentösen Behandlung durch die Antragsgegner umfassend und schonungslos über die möglicherweise tödlichen Nebenwirkungen des ihr verschriebenen Medikaments aufgeklärt worden, so hätte sie in die Verabreichung dieses Medikaments nicht eingewillt und es wäre letztlich nicht zum tragischen, letztlich tödlichen Verlauf der medikamentösen Therapie ihrer Multiplen-Sklerose gekommen.
In solchen Fällen aus dem Bereich Medizinrecht ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!