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Arzthaftung: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 90.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Arzthaftung fordern wir Schadensersatz für unsere Mandantin in Höhe von 90.000,00 Euro.

Hätten die Behandler die Mandantin dem Facharztstandard entsprechend untersucht und hätten die Behandler die Mandantin sodann adäquat behandelt, so wäre die Netzhautablösung, als Notfallsituation erkannt und rechtzeitig behandelt worden. Der Sehverlust der Mandantin wäre dann nicht eingetreten. Die erforderliche Notoperation konnte infolge der Behandlungsfehler tatsächlich jedoch erst fünf Tage nach Auftreten der Erstsymptomatik und damit zu spät durchgeführt werden, sodass es zu einem massiven Sehverlust von 60% bei der Mandantin kam, der nicht wiederhergestellt werden konnten. 

 

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Arzthaftung ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte

 


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

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Arztfehler

Als Opfer von Behandlungsfehler, Arzthaftung und ärztlichem Aufklärungsfehler steht dem geschädigten Patienten nicht nur Schmerzensgeld, sowie Schadensersatz wegen aller Folgeschäden zu. Als geschädigter Patient benötigen Sie einen erfahrenen echten Patientenanwalt, der seit vielen Jahren nur auf der Seite der Patienten kämpft.


Geburtsfehler

Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt oder Entbindung eines Kindes sind besonders drastisch, nicht nur für das Kind, auch für die Eltern. Es liegt dann ein sogenannter "Geburtsschaden" vor, der für die Familie meist schwere wirtschaftliche Folgen haben kann. Die Schadensersatzansprüche gehen hier meist in die Millionenhöhe und sollten von Anfang an gut vorbereitet und durchgesetzt werden.


Personenschaden

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Maß der verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Patienten ab. Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Leiden bestimmt.


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