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Behandlungsfehler: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 70.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Behandlungsfehler fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 70.000,00 Euro.

Wäre zur Fixierung des großen Zehs eine hierfür geeignete Schraube verwendet worden, so hätte dies die Konsolidierung des durchtrennten Knochens nicht in der sich hier gezeigten Weise beeinträchtigt. Wäre ferner eine professionell begleitete Physiotherapie angeordnet worden, anstelle die Mandantin sich selbst zu überlassen und ihr eine vollständige Wiederbelastung nur kurz nach der Operation anzuraten, wäre verhindert worden, dass die gebrochenen Knochenfragmente sich hierdurch weiter verschieben. Dadurch wären der Mandantin nicht nur erhebliche Schmerzen erspart geblieben, sondern auch eine nun notwendige Revisionsoperation.

 

Wäre ferner bereits im Februar 2019 die aufgrund des Krankheitsbildes indizierte CT oder MRT Untersuchung durchgeführt worden, so wäre das behandlungsfehlerhafte Ergebnis deutlich früher erkannt worden. Hätte der Behandler wenigstens die eingeholten (unzureichenden) Röntgenbefunde sachgerecht gedeutet, wäre insbesondere der noch nicht einmal im Ansatz verheilende Knochenbruch bereits deutlich früher erkannt und eine fortdauernde Fehlbelastung des stark geschädigten Fußes vermieden worden.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Behandlungsfehler ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

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Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

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Arztfehler

Als Opfer von Behandlungsfehler, Arzthaftung und ärztlichem Aufklärungsfehler steht dem geschädigten Patienten nicht nur Schmerzensgeld, sowie Schadensersatz wegen aller Folgeschäden zu. Als geschädigter Patient benötigen Sie einen erfahrenen echten Patientenanwalt, der seit vielen Jahren nur auf der Seite der Patienten kämpft.


Geburtsfehler

Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt oder Entbindung eines Kindes sind besonders drastisch, nicht nur für das Kind, auch für die Eltern. Es liegt dann ein sogenannter "Geburtsschaden" vor, der für die Familie meist schwere wirtschaftliche Folgen haben kann. Die Schadensersatzansprüche gehen hier meist in die Millionenhöhe und sollten von Anfang an gut vorbereitet und durchgesetzt werden.


Personenschaden

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Maß der verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Patienten ab. Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Leiden bestimmt.


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