Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinschaden fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 90.000,00 Euro.
Hätten die behandelnden Ärzte im Rahmen der Operation am 16.08.2019 eine Zählkontrolle der verwendeten bzw. in die Wunde eingesetzten Operationsmaterialien vorgenommen und während der Operation mit der notwendigen Sorgfalt agiert, so wäre der Vakuumschwamm in der Operationswunde unserer Mandantin nicht zurückgeblieben.
In diesem Fall wäre es nicht zu einer Wundheilungsstörung mit massiven Schmerzen und einem reduzierten Allgemeinzustand bei der Mandantin gekommen. Die Mandantin hätte nicht 61 (!) Tage mit einem Fremdkörper in der Operationswunde leben müssen, der die Heilung um mindestens 61 Tage verzögerte.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!