Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenschutz fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 100.000,00 Euro.
Wären vorliegend die jeweils medizinisch dringend indizierten Untersuchungen gemäß dem geschuldeten Facharzstandard bereits frühzeitig veranlasst bzw. durchgeführt worden, wäre die Blinddarmentzündung frühzeitig erkannt worden und es wäre am 07.08.2019 nicht zu einer Sepsis gekommen. Insbesondere aber wäre der junge Mandant nicht an Multiorganversagen verstorben, wäre der MTX-Spiegel frühzeitig und regelmäßig bestimmt worden.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!