Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 70.000,00 Euro.
Wäre nachdem die Mandantin von einem deutlichen Umknicken berichtete eine umfassende Untersuchung der Stabilität der Außenbänder am rechten Sprunggelenk vorgenommen worden, so wäre die Heilung des Bänderrisses nicht über mehrere Monate verschleppt worden und die Mandantin würde heute nicht an belastungsabhängigen stechenden Schmerzen im Sprunggelenk leiden.
Hätten die behandelnden Ärzte bei der Operation am 03.12.2018 die Zugschraube im Rahmen der Arthrodese nach Lapidus korrekt verschraubt, so hätte sich diese nicht ausgelockert und es wäre nicht zu einer erheblichen Begünstigung der Entwicklung einer Pseudoarthrose gekommen. Wäre die Mandantin zudem darüber aufgeklärt worden, dass das Risiko einer Pseudoarthrose beim vorliegenden operativen Eingriff vom 03.12.2018 auch bei einer sachgerechten Behandlung bereits verhältnismäßig häufig auftritt, so hätte sie nicht in die Operation eingewilligt.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!