Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 90.000,00 Euro.
Das Nichterheben der zur weiteren Abklärung erforderlichen Befunde ist kausal für das Auftreten der bronchialkarzinombedingten Symptomatik (v.a. Husten mit blutigen Auswurf, Schwächegefühl), das Wachstum des Bronchialkarzinoms und die damit verbundene fortschreitende Metastasierung im gesamten Körper des Patienten. Bei unverzüglicher dem Facharztstandard entsprechender Kontrollbefundung bzw. Überprüfung und fachgerechter Bewertung der o.g. Symptome (v.a. Atemnot, Husten, nicht vorübergehende Infektsymptomatik), hätte der sodann frühzeitig festgestellten Erkrankung rechtzeitig entgegengewirkt werden können. Es hätte bei einer Facharztstandard entsprechenden Behandlung des Patienten eine adäquate Krebstherapie bereits im Februar 2018, über ein Jahr vorher (!), begonnen werden können. Mithin wäre der schlimme Leidensweg und der konkret eingetretene Tod des Patienten nicht eingetreten.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!