Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Arzthaftung fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 100.000,00 Euro.
Hätte der behandelnde Arzt im Rahmen der Pulmonalvenenisolation am 04.06.2018 sorgfältig und dem Facharztstandard entsprechend die transseptische Punktion zum Übergang in den linken Vorhof vorgenommen und wäre es zudem zur vorzeitigen Beendigung der Behandlungsmaßnahme und zu weiteren Kontrollbefundungen gekommen, so wäre es nicht zu einer Perforation des rechten und des linken Vorhofs mit einem Perikarderguss und einer lebensbedrohlichen Perikardtamponade gekommen.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!