Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Behandlungsfehler fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 30.000,00 Euro.
Wäre das Bett des Patienten hier korrekt justiert gewesen, so wäre dieser nicht aus dem Bett gefallen und hätte sich an den hochgestellten Seitengittern stranguliert. Insofern kam bereits die staatsanwaltliche Einstellungsverfügung zum gleichen Ergebnis und sieht den Tod des Patienten als ursächlich auf diese Versäumnisse zurückzuführen.
Im Übrigen wäre auch durch eine Sitz- bzw. jedenfalls eine Sichtkontrolle der Tod des Patienten verhindert worden. Eine im Arzthaftungsprozess ausreichende Mitursächlichkeit für den Tod des Patienten ist hier schließlich auch hinsichtlich der unterlassenen Schulung des Personals im Umgang mit elektronischen Krankenbetten zu konstatieren. Wäre das Personal auf bestehende Gefahren hingewiesen worden, so wäre das nicht korrekte Justieren des Bettes bei hochgefahren Seitengittern bemerkt worden.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!