Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinschaden fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 530.000,00 Euro.
Bei standardgerechter und rechtzeitiger Befundung (insbesondere fachgerechter Durchführung des Ultraschalls und Begutachtung des Ultraschalls), wäre insbesondere aufgrund der eindeutig erkennbaren Kopfdeformation des Kindes und der Ausstülpung im Rückenbereich eine Spina bifida frühzeitig erkannt worden und rechtzeitig eine fetalchirurgische Behandlung unserer Mandanten möglich gewesen, sodass eine Gesundheitsbeeinträchtigung des Kindes in jedem Fall verringert worden wäre.
Bei Früherkennung der Entwicklungsstörung, hätten sich unsere Mandanten definitiv für einen fetalchirurgischen Eingriff entschieden.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!