Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 90.000,00 Euro.
Hätten die behandelnden Ärzte bei der Wahl der Therapie Risiken und Erfolgsaussichten sorgfältig abgewogen, so wäre Ihnen die evidente Fehlindikation eines direkten operativen Eingriffs offenkundig geworden. Eine Operation mit den besagten Folgen wäre dann nicht erfolgt.
Zumindest hätten die Behandler bei der Durchführung der Operation am 14.08.2020 sorgfältig arbeiten müssen und aufgrund der postoperativen neurologischen Ausfälle im Rahmen der postoperativen Nachsorge eine umfangreiche Untersuchung des Lendenwirbelbereichs vornehmen müssen. Zu einer Fußheber-/Fußsenkerparese mit dem Kraftgrad von 2/5 wäre es dann nicht gekommen.
Fakt ist, wäre eine facharztgerechte Behandlung durchgeführt worden, wäre schon die nicht indizierte Operation ausgeblieben. Hilfsweise wären aber notwendige Kontrolluntersuchungen bereits am 14.08.2020 eingeleitet worden und dem Mandanten eine Fußheber-/Senkerparese mit dem Kräftegrad 2/5 und Missempfindungen im Gesäßbereich, sowie schwerwiegenden Depressionen erspart geblieben.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!