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Medizinrecht: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 100.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 100.000,00 Euro.

Hätten die behandelnden Ärzte im vorliegenden Fall aufgrund des bei unserer Mandantin vorliegenden Morbus Bechterew und des deshalb erhöhten Risikos für Eingriffskomplikationen einen Periduralkatheter nicht angelegt, sondern eine alternative Art der Schmerzbehandlung gewählt, hätte es bereits dem Grunde nach nicht zu dem eingetretenen Gesundheitsschaden kommen können.

 

Hätten die behandelnden Ärzte bei Anlage des Periduralkatheters die ordnungsgemäße Sorgfalt walten lassen, hätte ein Durchstechen der Dura vermieden werden können. Jedenfalls eine ordnungsgemäße Fixierung des Periduralkatheters hätte ein Verrutschen der Katheterspitze und eine spätere Perforation der Dura ausgeschlossen.

 

Hätten die behandelnden Ärzte sodann vor der repetitiven Gabe eines Anästhetikums über den noch liegenden Periduralkatheter dessen ordnungsgemäßen Sitz sorgfältig - beispielsweise mittels Aspirationsversuch oder Injektion einer Testdosis - überprüft, wäre es nicht zu einer Verabreichung des Anästhetikums in den Spinalkanal gekommen und der Herz- und Atemstillstand sowie die Reanimationspflichtigkeit inklusive sämtlicher physischen und psychischen Folgeschäden wären vermieden worden.

 

Auch die durch den Herz- und Atemstillstand der Mutter verursachte plötzliche Unterversorgung unserer Mandantin mit Abfall und fehlender Ableitbarkeit der kindlichen Herztöne sowie die Erforderlichkeit einer sofortigen Notsectio wäre durch eine facharztstandardgerechte Behandlung vermieden worden.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

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Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt oder Entbindung eines Kindes sind besonders drastisch, nicht nur für das Kind, auch für die Eltern. Es liegt dann ein sogenannter "Geburtsschaden" vor, der für die Familie meist schwere wirtschaftliche Folgen haben kann. Die Schadensersatzansprüche gehen hier meist in die Millionenhöhe und sollten von Anfang an gut vorbereitet und durchgesetzt werden.


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Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Maß der verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Patienten ab. Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Leiden bestimmt.


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