Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Arzthaftung fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 70.000,00 Euro.
Aufgrund der im Rahmen der Regionalanästhesie unterlassenen Darstellung der peripheren Nerven sowie der im Rahmen der Operation unterlassenen ordnungs- gemäßen Kontrolle der Blutleere-Manschette und der korrekten Lagerung sowie der anschließenden unzureichenden Befunderhebung kam es bei dem Mandanten zu einer iatrogenen Schädigung des Plexus brachialis.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!