Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Behandlungsfehler fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 80.000,00 Euro.
Wäre bei unserem Mandanten im Rahmen des Eingriffs vom 29.11.2019 kein Druckverband angelegt worden bzw. wäre jedenfalls noch am Operationstag die Wunde kontrolliert und neu verbunden worden, so wäre es nicht zu der Durchblutungsstörung der Eichel unseres Mandanten sowie zu schmerzhaften Nekrosen und Wundheilungsstörungen gekommen.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!