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Medizinschaden: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 90.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinschaden fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 90.000,00 Euro.

Hätten die behandelnden Ärzte die Operation am 04.08.2020 fachärztlichen Standards entsprechend durchgeführt und eine fehlerhafte zu lange Drahtcerlclage nicht eingesetzt, so hätte eine vorgezogene zweite Operation zur Entfernung der Drahtcerclage aufgrund drohender Drahtperforation nicht erfolgen müssen. Außerdem hätte eine fachgerechte Verwendung der Oberschenkelblutsperre erfolgen müssen, die die Nervenschädigung verhindert hätte. 

 

Des Weiteren wäre bei einem fachgerechtem Setzen des Femoralisblocks mittels eines Schmerzkatheters durch die Anästhesistin eine Versorgungsstörung des Oberschenkelnervs ausgeblieben. 

 

Hätten die Behandler im Rahmen der Nachkontrolle dann postoperativ alle erforderlichen Befunde erhoben, so hätte die Nervenschädigung aufgrund der Versorgungsstörung des Oberschenkelnervs früher erkannt werden können und eine Femoralisparese mit einer damit einhergehenden Ileopsoparese rechts, sowie starke Schmerzen im rechten Oberschenkel im Liegen, Sitzen, Stehen und Gehen und die massive Bewegungseinschränkung verhindert werden können.

 

Auch wäre im Rahmen einer umfassenden postoperativen Nachkontrolle die fehlerhafte Drahtcerclage offenkundig geworden und die dann erst 03.02.2021 durchgeführte Operation im nachbehandelnden Klinikum entsprechend zu einem früheren Zeitpunkt vorbereitet und geplant worden.

 

Fakt ist, wäre eine facharztgerechte Behandlung durchgeführt worden, wäre vermutlich schon die nicht indizierte Operation mit den besagten Folgen ausgeblieben. Es wären notwendige Kontrolluntersuchungen am 04.08.2020 durchgeführt worden und der Mandantin durch frühzeitige Behandlung eine Femoralisparese, Ileopsoasparese rechts, eine Patellasehnenverkürzung/Quadrizepsmuskulaturatropie, erhebliche dauerhafte Knieschmerzen, starke Schmerzen im rechten Oberschenkel sowie massive Bewegungseinschränkungen im rechten Bein und damit einhergehen der Muskelschwund im rechten Oberschenkel erspart geblieben.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


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Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt oder Entbindung eines Kindes sind besonders drastisch, nicht nur für das Kind, auch für die Eltern. Es liegt dann ein sogenannter "Geburtsschaden" vor, der für die Familie meist schwere wirtschaftliche Folgen haben kann. Die Schadensersatzansprüche gehen hier meist in die Millionenhöhe und sollten von Anfang an gut vorbereitet und durchgesetzt werden.


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Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Maß der verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Patienten ab. Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Leiden bestimmt.


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