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Medizinrecht: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 80.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 80.000,00 Euro.

Das Abwarten auf den Eintritt einer Spontangeburt bei einer 41-jährigen Patientin und erheblicher Terminüberschreitung war spätestens seit dem 23.04.2016 (ET + 7) als unvertretbar und daher als grober Behandlungsfehler zu qualifizieren.

 

Auch die unterlassene Befunderhebung, insbesondere die nicht vorgenommene Gewichtsschätzung und die fehlende Überwachung der Herztöne sind bei erhöhten Risikofaktoren für das Eintreten eines intrauterinen Fruchttods als nicht mehr vertretbar zu werten.

 

Die gesamten Behandlungen im behandelnden Klinikum, die letztlich zusammen betrachtet den Tod der Tochter unserer Mandantin verursacht haben, sind aber zumindest zusammen als grober Behandlungsfehler zu betrachten. 

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

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Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

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Arztfehler

Als Opfer von Behandlungsfehler, Arzthaftung und ärztlichem Aufklärungsfehler steht dem geschädigten Patienten nicht nur Schmerzensgeld, sowie Schadensersatz wegen aller Folgeschäden zu. Als geschädigter Patient benötigen Sie einen erfahrenen echten Patientenanwalt, der seit vielen Jahren nur auf der Seite der Patienten kämpft.


Geburtsfehler

Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt oder Entbindung eines Kindes sind besonders drastisch, nicht nur für das Kind, auch für die Eltern. Es liegt dann ein sogenannter "Geburtsschaden" vor, der für die Familie meist schwere wirtschaftliche Folgen haben kann. Die Schadensersatzansprüche gehen hier meist in die Millionenhöhe und sollten von Anfang an gut vorbereitet und durchgesetzt werden.


Personenschaden

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Maß der verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Patienten ab. Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Leiden bestimmt.


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