Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandantin in Höhe von 100.000,00 Euro.
Hätten die behandelnden Ärzte die Geburtseinleitung nicht mittels Cytotec, sondern mittels eines anderen, zugelassenen und erprobten Medikaments durchgeführt, so wären es nicht zu unerforschten Nebenwirkungen des Wirkstoffes Misoprostol, jedenfalls nicht zu den stattgehabten, weit über die Maßen ausgeprägten, Presswehen der Mandantin gekommen. So wäre der erhebliche Druck im Kopf der Mandantin, mithin die Ruptur der Fenstermembran bzw. der Hörsturz der Mandantin vermieden worden.
Wäre die Mandantin am 07.10.2020 entsprechend dem fachärztlichen Standard durch einen Arzt und eine ausgebildete Hebamme betreut worden (spätestens ab Beginn der Presswehen), wäre es nicht zu der fehlerhaften Anweisung gekommen, die Mandantin solle die Luft „drin behalten“. So wäre es nicht zu dem erheblichen Druck und folglich nicht zu den erlittenen hals-nasen-ohren-ärztlichen Beschwerden gekommen.
Wären die Symptome der Mandantin, insbesondere der bereits vor dem späteren Blutverlust auftretende Hörverlust, von den Behandlern ernstgenommen worden und hätten die Behandler sodann zeitnah eine dem Facharztstandard entsprechende Befundung und Behandlung (durch einen HNO-Arzt) veranlasst, so wäre die Rundfenstermembranruptur der Mandantin bzw. der Hörsturz der Mandantin zeitgerecht behandelt worden. Dies hätte zu einer vollständigen Heilung, jedenfalls zu einer deutlich günstigeren Prognose der Mandantin geführt.
Wäre eine Befunderhebung hinsichtlich der Blutungsursache und sodann die notwendige Operation umgehend, ohne zeitliche Verzögerung, nach Auftreten des ersten massiven Blutverlusts erfolgt, wäre der weitere erhebliche Blutverlust der Mandantin sowie deren Kreislaufversagen und der damit einhergehende lebensbedrohliche Zustand der Mandantin vermieden worden.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!