Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Arzthaftung fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 630.000,00 Euro.
Hätten die behandelnden Ärzte standardgerecht und rechtzeitig die notwendigen Befunde eingeholt und wäre deshalb die intraabdominelle Blutung unserer Mandantin frühzeitig entdeckt worden, hätte sowohl die schwere Leberschädigung als auch die schwere Hirnschädigung ihrer Tochter vermieden werden können.
Bei Unterlassen der Verabreichung des Medikamentes Dolantin hätte zudem die zusätzliche darauf beruhende Atemdepression unserer Mandantin verhindert werden können.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!