Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Behandlungsfehler fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 90.000,00 Euro.
Durch die Infiltrationstherapie kam es (neben einem bis heute andauernden „Ärztemarathon“) zu einer dauerhaften massiven Schwellung des rechten Beines, einer 3x4 großen offenen Wunde am Bein, einer Läsion des Nervus peronaeus und des Nervus tibialis, einer Gefühlsstörung im rechten Fuß verbunden mit einer erheblichen Bewegungseinschränkung und starker seelischer Belastung. Die Schäden sind zudem für unseren Mandanten mit dauerhaften starken Schmerzen verbunden.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!