Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenschutz fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 120.000,00 Euro.
Vorliegend wurde unser Mandant im Vorfeld des operativen Eingriffs vom 11.10.2018 nicht ausreichend über Risiken bzw. Erfolgs-/ Misserfolgsquoten der Operation einer Septumdeviation, einer Pansinusitis sowie einer Nasenmuschelhyperplasie aufgeklärt.
Durch die fehlerhaft durchgeführte Operation am 10.11.2018 wurde die Schädelbasis sowie die Hirnhaut erheblich verletzt, was einen Behandlungsfehler darstellt. Bei der Operation wurde in sorgfaltswidriger Weise mit einem Weil und der Stanze das Siebbein bis zur Schädelbasis ausgeräumt. Hierbei wurde der Knochen der Schädelbasis sowie die Dura direkt vor der Keilbeinhöhlenvorwand geschädigt. Auch das Hirngewerbe wurde durch das unvorsichtige Vorgehen erheblich lädiert.
Hätte man unseren Mandanten korrekt und schonungslos aufgeklärt, so hätte er sich in einem ernsten Entscheidungskonflikt befunden. Er hätte sich zunächst eine zweite ärztliche Meinung, insbesondere zu den jeweiligen Behandlungsalternativen, eingeholt.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!