Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 125.000,00 Euro.
Die Behandler im Klinikum des Anspruchsgegners haben bei der Patientin am 08.02.2018 versäumt, frühzeitig alle erforderlichen Untersuchungen (v.a. CT, MRT und dergleichen) zu veranlassen. Stattdessen wurde - ohne weitere (apparative) Abklärung - lediglich ein Schädel-Hirn-Trauma diagnostiziert.
Es hätten hier frühzeitig - gerade im Hinblick auf die starken Kopfschmerzen der Patientin, den Schwindel und der Übelkeit sowie des großflächigen Hämatoms an der Stirn - zwingend weitere Befunde eingeholt werden müssen (v.a. CT, MRT und dergleichen). Bereits der der Behandlerseite bekannte Umstand, dass die Beschwerden der Patientin aus einem Sturz herrühren, hätte die behandelnden Ärzte zwingend dazu veranlassen müssen, eine schwerwiegende Kopfverletzung auszuschließen, zumal die nunmehr behandlungsfehlerbedingt irreversibel geschädigte Patientin am 08.02.2018 aufgrund des Verdachts auf eine Schädelprellung/Gehirnerschütterung mit Verdacht auf ein Subduralhämtom in das Klinikum des Anspruchsgegners eingewiesen worden war. Dies ist vorliegend jedoch - völlig unverständlich - nicht geschehen.
Fakt ist, hätten die Behandler frühzeitig sämtliche medizinisch indizierten Befunde eingeholt, wäre die „Kleinhirnblutung mit infratentorieller Einklemmung“ (Schlaganfall) frühzeitig erkannt worden und hätte entsprechend versorgt werden können.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!