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Behandlungsfehler: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 95.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Behandlungsfehler fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 95.000,00 Euro.

Vorliegend hat die Pflegekraft aus dem Klinikum des Anspruchsgegners gegen die gebotene Sorgfaltspflicht verstoßen. Es ist bereits nicht nachvollziehbar, weshalb unsere am linken Kniegelenk frisch operierte und damit erheblich sturzgefährdete Mandantin nicht mit dem Rollstuhl zur Toilette gebracht wurde. Auch ist schlichtweg nicht nachvollziehbar, weshalb die Pflegekraft unsere Mandantin ca. 50 cm vor ihrem Krankenbett plötzlich losgelassen hat. Ferner ist unverständlich, weshalb die Pflegekraft unsere Mandantin nicht zumindest aufgefangen und den Sturz auf ihr frisch operiertes linkes Kniegelenk verhindert hat.

 

Aufgrund des von der Pflegekraft, angestellt im Klinikum des Behandlers, verschuldeten Sturzereignisses am 21.02.2022 kam es bei unserer Mandantin zu einem schwerwiegenden sowohl körperlichen (v.a. mehrere operative Folgeeingriffe) als auch psychischen Schaden.

 

Hätte am 21.02.2022 die zuständige Pflegekraft, angestellt im Klinikum des Anspruchsgegners, unsere - am linken Kniegelenk nur wenige Stunden zuvor unter Vollnarkose und zusätzlicher Lokalanästhesie - am Morgen des 21.02.2022 frisch operierte Mandantin nach dem Toilettengang fachgerecht und sorgfaltspflichtgemäß in ihr Krankenbett zurückgebracht und die Patientin nicht ca. 50 cm vor dem Krankenbett plötzlich losgelassen, wäre es nicht zu dem schweren Sturz mit den für die Patientin fatalen Folgen gekommen.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

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Als Opfer von Behandlungsfehler, Arzthaftung und ärztlichem Aufklärungsfehler steht dem geschädigten Patienten nicht nur Schmerzensgeld, sowie Schadensersatz wegen aller Folgeschäden zu. Als geschädigter Patient benötigen Sie einen erfahrenen echten Patientenanwalt, der seit vielen Jahren nur auf der Seite der Patienten kämpft.


Geburtsfehler

Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt oder Entbindung eines Kindes sind besonders drastisch, nicht nur für das Kind, auch für die Eltern. Es liegt dann ein sogenannter "Geburtsschaden" vor, der für die Familie meist schwere wirtschaftliche Folgen haben kann. Die Schadensersatzansprüche gehen hier meist in die Millionenhöhe und sollten von Anfang an gut vorbereitet und durchgesetzt werden.


Personenschaden

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Maß der verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Patienten ab. Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Leiden bestimmt.


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