Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Behandlungsfehler fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 95.000,00 Euro.
Vorliegend hat die Pflegekraft aus dem Klinikum des Anspruchsgegners gegen die gebotene Sorgfaltspflicht verstoßen. Es ist bereits nicht nachvollziehbar, weshalb unsere am linken Kniegelenk frisch operierte und damit erheblich sturzgefährdete Mandantin nicht mit dem Rollstuhl zur Toilette gebracht wurde. Auch ist schlichtweg nicht nachvollziehbar, weshalb die Pflegekraft unsere Mandantin ca. 50 cm vor ihrem Krankenbett plötzlich losgelassen hat. Ferner ist unverständlich, weshalb die Pflegekraft unsere Mandantin nicht zumindest aufgefangen und den Sturz auf ihr frisch operiertes linkes Kniegelenk verhindert hat.
Aufgrund des von der Pflegekraft, angestellt im Klinikum des Behandlers, verschuldeten Sturzereignisses am 21.02.2022 kam es bei unserer Mandantin zu einem schwerwiegenden sowohl körperlichen (v.a. mehrere operative Folgeeingriffe) als auch psychischen Schaden.
Hätte am 21.02.2022 die zuständige Pflegekraft, angestellt im Klinikum des Anspruchsgegners, unsere - am linken Kniegelenk nur wenige Stunden zuvor unter Vollnarkose und zusätzlicher Lokalanästhesie - am Morgen des 21.02.2022 frisch operierte Mandantin nach dem Toilettengang fachgerecht und sorgfaltspflichtgemäß in ihr Krankenbett zurückgebracht und die Patientin nicht ca. 50 cm vor dem Krankenbett plötzlich losgelassen, wäre es nicht zu dem schweren Sturz mit den für die Patientin fatalen Folgen gekommen.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!