Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinschaden fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 60.000,00 Euro.
Unser Mandant stürzte unfallbedingt bei einer Fahrradfahrt und schlug mit der linken Gesichtshälfte auf dem Boden auf. Dies führte zu einer starken Schwellung des linken Auges und der Unterlippe. Zudem erlitt unser Mandant eine Verletzung des kleinen Fingers der linken Hand, infolge derer dieser blau anlief und stark anschwoll.
Bei der Erstuntersuchung wurden eine 6x6 cm große oberflächliche Schürfwunde auf der linken Wange, deutliche Schwellungen über dem linken Jochbogen mit Hämatom des Unterlids und der linken Hand sowie eine Platzwunde an der Unterlippe festgestellt.
Unser Mandant wurde daraufhin nebst Schmerzmittelverordnung von Novalgin 500 aus der Behandlung entlassen. Allerdings verspürte unser Mandant in der Folgezeit keine Besserung seiner Beschwerden. Daher begab er sich aufgrund anhaltender Schmerzen im kleinen Finger der linken Hand erneut zu einer Kontrolluntersuchung in die Arztpraxis.
Zur Behandlung der Abrissfraktur in Form eines knöchernen Streckensehenausrisses am linken kleinen Finger wurde die zeitnahe operative Revision mit Refixation des Fragments und temporärer Transfixation des PIP Gelenks empfohlen.
Durch die deutlich verspätet begonnene Behandlung wurde nicht nur der Heilungsprozess verlängert, sondern insbesondere der Heilungsverlauf erschwert. Ferner wäre bei einer frühzeitigeren Behandlung der Verletzung ein operativer Eingriff womöglich gar nicht erforderlich gewesen.
Bis heute leidet unser Mandant noch an erheblichen Schmerzen und Beweglichkeitseinschränkungen des linken kleinen Fingers und damit der linken Hand.
Wäre die Verletzung unseres Mandanten umfassend befundet und sodann eine fachgerechte Behandlung eingeleitet worden, so wäre unserem Mandanten eine Krankheitsdauer über mehrere Monate sowie die nun erfolgte Versteifung des kleinen linken Fingers erspart geblieben.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!