· 

Medizinschaden: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 60.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinschaden fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 60.000,00 Euro.

Unser Mandant stürzte unfallbedingt bei einer Fahrradfahrt und schlug mit der linken Gesichtshälfte auf dem Boden auf. Dies führte zu einer starken Schwellung des linken Auges und der Unterlippe. Zudem erlitt unser Mandant eine Verletzung des kleinen Fingers der linken Hand, infolge derer dieser blau anlief und stark anschwoll. 

 

Bei der Erstuntersuchung wurden eine 6x6 cm große oberflächliche Schürfwunde auf der linken Wange, deutliche Schwellungen über dem linken Jochbogen mit Hämatom des Unterlids und der linken Hand sowie eine Platzwunde an der Unterlippe festgestellt.

 

Unser Mandant wurde daraufhin nebst Schmerzmittelverordnung von Novalgin 500 aus der Behandlung entlassen. Allerdings verspürte unser Mandant in der Folgezeit keine Besserung seiner Beschwerden. Daher begab er sich aufgrund anhaltender Schmerzen im kleinen Finger der linken Hand erneut zu einer Kontrolluntersuchung in die Arztpraxis.

 

Zur Behandlung der Abrissfraktur in Form eines knöchernen Streckensehenausrisses am linken kleinen Finger wurde die zeitnahe operative Revision mit Refixation des Fragments und temporärer Transfixation des PIP Gelenks empfohlen.

 

Durch die deutlich verspätet begonnene Behandlung wurde nicht nur der Heilungsprozess verlängert, sondern insbesondere der Heilungsverlauf erschwert. Ferner wäre bei einer frühzeitigeren Behandlung der Verletzung ein operativer Eingriff womöglich gar nicht erforderlich gewesen.

 

Bis heute leidet unser Mandant noch an erheblichen Schmerzen und Beweglichkeitseinschränkungen des linken kleinen Fingers und damit der linken Hand.

 

Wäre die Verletzung unseres Mandanten umfassend befundet und sodann eine fachgerechte Behandlung eingeleitet worden, so wäre unserem Mandanten eine Krankheitsdauer über mehrere Monate sowie die nun erfolgte Versteifung des kleinen linken Fingers erspart geblieben.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

Graf Johannes Patientenanwälte Karlsruhe


Medizinrecht


Profis



Medizinkanzlei

Beraterinnen für Versicherungsrecht und Medizinrecht in Karlsruhe
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Patientenanwalt

Medizinrecht und Versicherungsrecht.
Medizinrecht und Versicherungsrecht.


Kontakt

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Anwalt Medizinrecht Karlsruhe

Bewertungen



Arztfehler

Als Opfer von Behandlungsfehler, Arzthaftung und ärztlichem Aufklärungsfehler steht dem geschädigten Patienten nicht nur Schmerzensgeld, sowie Schadensersatz wegen aller Folgeschäden zu. Als geschädigter Patient benötigen Sie einen erfahrenen echten Patientenanwalt, der seit vielen Jahren nur auf der Seite der Patienten kämpft.


Geburtsfehler

Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt oder Entbindung eines Kindes sind besonders drastisch, nicht nur für das Kind, auch für die Eltern. Es liegt dann ein sogenannter "Geburtsschaden" vor, der für die Familie meist schwere wirtschaftliche Folgen haben kann. Die Schadensersatzansprüche gehen hier meist in die Millionenhöhe und sollten von Anfang an gut vorbereitet und durchgesetzt werden.


Personenschaden

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Maß der verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Patienten ab. Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Leiden bestimmt.


Karlsruhe

Rechtsanwalt für Medizinrecht in Karlsruhe
Patientenschutz mit Profis.

Ludwig-Erhard-Allee 10, 76131 Karlsruhe

✆ +49(0)721-509-98809

✉︎ +49(0)761-897-88619


Offenburg

Beratungslocation von Rechtsanwalt Michael Graf in Offenburg.
Versicherungsrecht mit Spezialisten.

Schutterwälderstraße 4, 77656 Offenburg

✆ +49(0)761-897-88610 

✉︎ +49(0)761-897-88619


Freiburg

Sitz der Kanzlei Michael Graf in Freiburg im Breisgau
Medizinrecht mit Experten.

Friedrichstraße 50, 79098 Freiburg

✆ +49(0)761-897-88610 

✉︎ +49(0)761-897-88619


Onlinefragebogen

Schildern Sie uns Ihren Fall.
Schildern Sie uns Ihren Fall.


Ihre Patientenanwälte für Karlsruhe bei Arzthaftung und Streit mit der Versicherung
Wir beraten Sie gerne.

RA Michael Graf, Ihr Patientenanwalt für Karlsruhe
Graf Johannes Patientenanwälte.



Michael Graf Patientenanwälte - Ihre Experten für Arzthaftung und Personenversicherungsrecht
RA Michael Graf, Ihr Patientenanwalt für Karlsruhe
Michael Graf Patientenanwälte - Ihre Experten für Arzthaftung und Personenversicherungsrecht
RA Michael Graf, Ihr Patientenanwalt für Karlsruhe