Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 105.000,00 Euro.
Die behandelnden Ärzte haben es bei unserer Mandantin versäumt, frühzeitig, d.h. unmittelbar nach Eintritt der ersten leichten Blutung am 22.06.2017, bzw. allerspätestens bei Auftreten der zweiten, sehr starken Blutung am 24.06.2017 um zwei Uhr nachts, alle erforderlichen Befunde (v.a. Rektoskopie), zu erheben.
Eine Abklärung der Blutungsursache hätte unmittelbar nach dem Eintritt der Blutung erfolgen müssen. Es hätte sich der gravierende Befund einer gerissenen Anastomose mit Indikation zur sofortigen Stillung der Blutung ergeben. Es ist offensichtlich fehlerhaft, bei einer solch heftigen und bedrohlichen Blutung ganze vier Stunden mit der Abklärung der Ursache zu warten. Es war dringend erforderlich, die Ursache unverzüglich abzuklären. Jegliches Zögern mit der Erhebung der Befunde war fehlerhaft.
Wäre im vorliegenden Fall die Blutung am 24.06.2017 rechtzeitig abgeklärt und behandelt worden, so wäre unsere Mandantin nicht in einen lebensbedrohlichen Zustand geraten, der wiederum ursächlich für ein eiliges und dadurch fehlerbehaftetes Handeln im Rahmen der Not-OP war. Durch das fehlerhafte Stopfen der Tamponaden, zur Stillung der Blutung, wurde der Schließmuskel unserer Mandantin irreversibel geschädigt.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!