Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 95.000,00 Euro.
Wäre infolge des guten Ansprechens auf die neoadjuvante Chemotherapie die postoperativ daran anschließende adjuvante Chemotherapie nicht durchgeführt bzw. deutlich verkürzt oder alternativ mit milderen nicht antracyclinhaltigen Medikamenten durchgeführt worden, so wären die schweren Folgen einer antracyclin induzierten Kardiomyopathie und einer akuten Leukämie mit den zahlreichen unheimlich schweren Folgeeingriffen und Therapiemaßnahmen dem jungen Patienten und unserem Mandanten erspart geblieben.
Hätten die behandelnden Ärzte ferner alle erforderlichen Befunde, insbesondere vor jeder Doxorubicingabe und vor der Entlassung, erhoben (v.a. Echokardiographie, BNP Bestimmung, Röntgen, Ultraschall, CT) so hätte zeit- und fachgerecht auf die beginnende Herzinsuffizienz reagiert werden können. Die schwere Herzinsuffizienz, das Erfordernis einer Herztransplantation mit den zahlreichen operativen Eingriffe hätten vermieden werden können. Mithin hätte das Leben von unserem verstorbenen Mandanten gerettet werden können.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!