Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Arzthaftung fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 80.000,00 Euro.
Im vorliegenden Fall hatte das OP-Team während der Operation keinen bzw. nur einen undichten Mund-/Nasenschutz angelegt. Das Tragen eines unbeschädigten Mund-/Nasenschutzes ist jedoch zwingend erforderlich. Diese grobe Nachlässigkeit führte zu einer Infektion unserer Mandantschaft mit Streptococcus mutans, welche letztlich zu der äußerst schmerzhaften Spondylodiszitis mit allen weiteren einschneidenden Folgen führte.
Direkt als unsere Mandantschaft in der Notaufnahme der Klinik des Anspruchsgegners am 08.11.2014 vorstellig geworden war, hätte Blut abgenommen werden und dieses auf Krankheitserreger untersucht werden müssen. Ebenso hätte direkt eine MRT erfolgen müssen.
Die bakterielle Infektion wäre dann bereits frühzeitig entdeckt und die antibiotische Behandlung direkt eingeleitet worden.
Ferner hätten zwischen November 2014 und Januar 2015 weitere MRT angeordnet werden müssen, um den Fortschritt der Entzündungswirkung auf die Bandscheibe zwischen LWK 4/5 zu beobachten. Bei frühzeitiger Entdeckung der zunehmenden Höhenverminderung wäre eine Operation zur Stabilisierung der LWK erfolgt.
Ohne die Infektion wäre es nicht zu den extremen Rückenschmerzen unserer Mandantschaft sowie zu der höhenverminderten Bandscheibe zwischen LWK 4/5 gekommen. Wäre außerdem das Antibiotikum angemessen lange verabreicht worden und wäre eine operative Stabilisierung der LWK unter Wegnahme des entzündlich veränderten Gewebes erfolgt, wäre die Höhenverminderung nicht weiter vorangeschritten.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!