Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenschutz fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 40.000,00 Euro.
Hätte der behandelnde Arzt die Ruptur der Quadrizepssehne bereits in der MRT-Befund Besprechung am 09.06.2015 erkannt, wäre unmittelbar im Anschluss die Rekonstruktion der Sehne erfolgt.
Infolge des langen Zeitablaufs von über vier Monaten, hatte sich der Quadrizepsmuskel stark zurückgebildet und war erschlafft. Zudem hatte sich die Sehne bereits um ca. 4 cm verkürzt.
Aufgrund dieser Umstände hat sich der Heilungsprozess in äußerst hohem Maße verzögert und ist heute noch nicht abgeschlossen. Bei einer frühzeitigen Operation wären diese Schäden nicht eingetreten. Der Heilungsprozess wäre inzwischen abgeschlossen.
Derzeit ist ferner davon auszugehen, dass unserem Mandanten ein dauerhaftes Streckdefizit des linken Kniegelenks als Dauerschaden verbleiben wird. Denn noch heute muss unser Mandant noch immer regelmäßig zur Physiotherapie und Krankengymnastik.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!