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Arzthaftung: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 80.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Arzthaftung fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 80.000,00 Euro.

Am Vormittag des 13.03.2020 verdrehte sich unser Mandant während der Arbeit an einem Fahrzeug durch das Herunternehmen eines Rads das linke Handgelenk.

 

Nachdem unser Mandant dem Anspruchsgegner sein Schmerzbild sowie den oben dargelegten Unfallhergang in der Sprechstunde geschildert hatte, stellte dieser behandlungsfehlerhaft lediglich fest, dass das linke Handgelenk des Patienten ein Hämatom von 3 x 3 cm aufwies.

 

Hierbei unterließ es der behandelnde Arzt behandlungsfehlerhaft, die notwendigen Befunde zu erheben und diagnostizierte infolge der unterlassenen Befunderhebung fälschlicherweise lediglich eine Prellung. Tatsächlich aber war es infolge des Unfallgeschehens am 13.03.2020 zu Zerreißungen des Bandapparates zwischen Kahnbein und Mondbein gekommen, mithin zu Verletzungen, die mittels CT- bzw. MRT- oder Röntgendiagnostik darstellbar gewesen wären.

 

Darüber hinaus unterließ der Anspruchsgegner trotz der ihm bekannten Umstände und entgegen seiner ärztlichen Pflicht und somit behandlungsfehlerhaft, den Patienten an einen geeigneten Facharzt – d.h. an einen Orthopäden oder Unfallchirurgen – zu überweisen.

 

Entgegen allen Hoffnungen hat sich trotz der bislang erfolgten Operationen, der regelmäßigen physiotherapeutischen Behandlungen sowie der dauerhaften Schmerzmedikation der behandlungsfehlerbedingte Gesundheitszustand unseres Mandanten zunehmend weiter verschlechtert.

 

Da die am linken Handgelenk eingetretenen behandlungsfehlerbedingten Schädigungen irreversibel sind, besteht auch keine Hoffnung mehr auf eine Besserung des gesundheitlichen Zustandes unseres Mandanten, der somit bis an sein Lebensende aufgrund der Schmerzen und der damit einhergehenden Funktionsuntüchtigkeit seines linken Arms erhebliche Einbußen an Lebensqualität hinzunehmen haben wird. 

 

Wären dem Anspruchsgegner nicht die dargelegten Behandlungsfehler unterlaufen, wäre unser Mandant in gebotener Weise erfolgreich therapiert worden und die fatalen Gesundheitsfolgen wären vermieden worden.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


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Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt oder Entbindung eines Kindes sind besonders drastisch, nicht nur für das Kind, auch für die Eltern. Es liegt dann ein sogenannter "Geburtsschaden" vor, der für die Familie meist schwere wirtschaftliche Folgen haben kann. Die Schadensersatzansprüche gehen hier meist in die Millionenhöhe und sollten von Anfang an gut vorbereitet und durchgesetzt werden.


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