Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Behandlungsfehler fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 1.000.000,00 Euro.
Wären den verantwortlichen Ärzten im Klinikum des Anspruchsgegners sowie der Hebamme bei der Behandlung der Patientin im Zeitraum 08/2021 bis 09/2021 nicht die dargelegten Behandlungsfehler unterlaufen, wären insbesondere die schwere Lungenembolie bds. sowie die anschließende schwerste hypoxische Hirnschädigung mit den fatalen Gesundheitsfolgen für die Patientin vermieden worden.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!