Impressum.

Rechtsanwälte bei einer Verhandlung zum Thema Versicherungsrecht
Spezialisten für Arzthaftung und Personenversicherungsrecht.

Graf Johannes Patientenanwälte Karlsruhe.

Verantwortlich:

Rechtsanwalt Michael Graf, Fachanwalt für Medizinrecht & Versicherungsrecht

Friedrichstraße 50, 79098 Freiburg

✆ +49(0)761-897-88610

✉︎ +49(0)761-897-88619

✉︎ patienten@anwaltgraf.de

 

Inhaber & Rechtsanwalt:

Michael Graf, Fachanwalt für Medizinrecht & Versicherungsrecht

 

Kanzleisitz:

Die Graf Johannes Patientenanwälte haben ihren Kanzleisitz in Freiburg im Breisgau, und betreuen von dort aus alle Mandanten außergerichtlich und gerichtlich bundesweit in Deutschland, sowie außergerichtlich (und gerichtlich mit schweizer Prozessanwälten) in der gesamten Schweiz. Zusätzlich bietet die Kanzlei nach Bedarf auch eine Beratung und Besprechung in Basel, Karlsruhe und in Offenburg an (= auswärtige Sprechtage bzw. Sprechstunden in Beratungsbüros); die Beratungsbüros dienen daher unseren meist schadensbedingt und aus sonstigen Gründen behinderten oder erkrankten Mandanten. Unsere Beratungsbüros in Basel, Karlsruhe und Offenburg ermöglichen zudem die erleichterte Kontaktaufnahme für Mandanten, bspw. weil unsere Kanzlei dort postalisch gesondert erreichbar ist und daher bspw. Unterlagen etc. dort vor Ort direkt abgegeben werden können.

 

Sie suchen einen Rechtsanwalt, der nur auf der Seite der Patienten tätig ist, der also keine Ärzte bzw. Kliniken, und keine Versicherungsunternehmen vertritt? Und zwar bundesweit! GRAF JOHANNES PATIENTENANWÄLTE sind bundesweit nur für die Seite der Patienten und Versicherungsnehmer tätig! Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in ganz Deutschland, denn wir verfügen über ein optimales Netzwerk von medizin-/ versicherungsrechtlichen Terminsvertretern und anwaltlichen Spezialisten im gesamten Bundesgebiet. Natürlich reisen wir bei Bedarf auch persönlich mit dem Flugzeug, der Bahn oder dem PKW zu Gerichtsterminen oder Besprechungen an. Denn Erfolg braucht Betreuung, gute Betreuung, bundesweit!

 

Rechtliches:

 

Zuständige Behörde:

Rechtsanwalt Michael Graf gehört der Rechtsanwaltskammer Freiburg an. 

 

Berufsrechtliche Regelungen können auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de eingesehen werden. Die Berufsausübung erfolgt nach den Regeln der Berufsordnung (BORA), der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und den Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE).

 

Zuständige Berufshaftpflichtversicherung:

R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden

 

USt-IdNr.:

DE240-475748

 

© seit 2014 bis heute Michael Graf. Alle Rechte vorbehalten. Diese Website wird elektronisch geschützt.

 

Hinweise:

 

Hinweis zur Streitschlichtung:

Im Fall von Streitigkeiten zwischen Mandant und Rechtsanwalt besteht die Möglichkeit der Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg, Bertoldstraße 44, 79098 Freiburg und der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin . Ab 01.02.2017 besteht nach der ADR-Richtlinie die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) vor der zuständigen Verbraucherstreitbeilegungsstelle – hier: Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin – (www.brak.de/fuer-anwaelte/neue-hinweispflichten-fuer-rechtsanwälte).

Plattform der EU zur außergerichtlichen Online- Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

 

Hinweis zur Spezialisierung:

Rechtsanwalt Michael Graf ist insofern Spezialist bzw. Experte im Medizinrecht und Versicherungsrecht, als er in beiden Rechtsgebieten Fachanwalt ist und er zudem seit dem Jahr 2004 nur in ganz bestimmten Teilbereiche dieser beiden Rechtsgebiete spezialisiert tätig ist. Im Medizinrecht bearbeitet er fast nur das Arzthaftungsrecht und dies einzig auf Seiten der geschädigten Patienten (bzw. im Auftrag der Krankenversicherung des geschädigten Patienten). Im Versicherungsrecht bearbeitet er nahezu ausschließlich das Recht der Unfallversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Krankenversicherung, und dies exklusiv auf Seiten der Versicherungsnehmer und Verbraucher. Zudem ist er Autor von juristischen Beiträgen in anerkannten Fachzeitschriften, wie der Zeitschrift "Recht und Schaden - r+s", sowie "Versicherungsrecht - VersR".

 

Hinweis zu den vorgestellten Fällen:

Bei den auf unseren Websites vorgestellten Fällen handelt es sich um reale Fälle (teilweise aus unserer Kanzlei). Es wurden lediglich die Namen aller Beteiligten, sowie die Datumsangaben, die Zahlen und die sonstigen genannten Beträge abgeändert und/oder abgekürzt, um den jeweiligen Fall dadurch zu anonymisieren.

 

Hinweis zur Erstberatung:

Eine Erstberatung ist bei uns unverbindlich. Eine Erstberatung beinhaltet lediglich eine kurze schriftliche oder kurze telefonische (max. 20 Minuten) oder in einem kurzen Ersttermin (max. 20 Minuten) erfolgte Einschätzung der Rechtslage, wobei diese Einschätzung nur vorläufig und für unsere Kanzlei nicht verbindlich ist. Es steht unserer Kanzlei frei, ob und in welcher Form wir erstberaten. Wird unsere Kanzlei darüber hinaus aktiv (darüber hinausgehende Gespräche, oder Emails oder Briefe etc.) so sind diese Tätigkeiten nicht in der Erstberatung enthalten. Für diese sieht das RVG bestimmte Gebühren vor.

 

Widerrufsrecht:

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertrag mit uns zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

 Michael Graf Patientenanwälte, Inh. RA Michael Graf

Heinrich-Von-Stephan-Str. 20, 79100 Freiburg

Tel +49(0)761-897-88610 | Fax +49(0)761-897-88619

kanzlei@anwaltgraf.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts: 

Das Widerrufsrecht erlischt, bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.

Wir vertreten im Patientenrecht nicht  nur den geschädigten Patienten, sondern auch seine geschädigte Krankenkasse, die wegen § 116 SGB X vollen Regress beim Schädiger (dem Arzt oder Klinikum) nehmen kann.

 


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Arztfehler

Als Opfer von Behandlungsfehler, Arzthaftung und ärztlichem Aufklärungsfehler steht dem geschädigten Patienten nicht nur Schmerzensgeld, sowie Schadensersatz wegen aller Folgeschäden zu. Als geschädigter Patient benötigen Sie einen erfahrenen echten Patientenanwalt, der seit vielen Jahren nur auf der Seite der Patienten kämpft.


Geburtsfehler

Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt oder Entbindung eines Kindes sind besonders drastisch, nicht nur für das Kind, auch für die Eltern. Es liegt dann ein sogenannter "Geburtsschaden" vor, der für die Familie meist schwere wirtschaftliche Folgen haben kann. Die Schadensersatzansprüche gehen hier meist in die Millionenhöhe und sollten von Anfang an gut vorbereitet und durchgesetzt werden.


Personenschaden

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Maß der verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Patienten ab. Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Leiden bestimmt.


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