Geburtsschäden sind stets sehr tragisch, die dabei entstehenden Schäden für Kind und Eltern sind immens.
In einem Freiburger Krankenhaus unterliefen den Ärzten schwere Behandlungsfehler bei der Geburt. Es wurde das CTG falsch ausgewertet, die Mutter wurde von der Assistenzärztin und nicht von der Fachärztin betreut, uns es wurde ein Notkaiserschnitt unterlassen. Folge: Das Kind kam mit einem schweren Hirnschaden zur Welt. Jetzt machen wir die Ansprüche des Kindes und der Eltern gegen das Klinikum geltend. In dem Arzthaftungsfall fordern wir ein Schmerzensgeld iHv EUR 650.000,00 zzgl. monatlich EUR 500,00, sowie Ersatz aller materiellen Folgeschäden (Pflegeschaden usw.).
Michael Graf Patientenanwälte - Ihre Experten für Arzthaftung und Personenversicherungsrecht