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Geburtsschaden

Geburtsschäden sind stets sehr tragisch, die dabei entstehenden Schäden für Kind und Eltern sind immens.

In einem Freiburger Krankenhaus unterliefen den Ärzten schwere Behandlungsfehler bei der Geburt. Es wurde das CTG falsch ausgewertet, die Mutter wurde von der Assistenzärztin und nicht von der Fachärztin betreut, uns es wurde ein Notkaiserschnitt unterlassen. Folge: Das Kind kam mit einem schweren Hirnschaden zur Welt. Jetzt machen wir die Ansprüche des Kindes und der Eltern gegen das Klinikum geltend. In dem Arzthaftungsfall fordern wir  ein Schmerzensgeld iHv EUR 650.000,00 zzgl. monatlich EUR 500,00, sowie Ersatz aller materiellen Folgeschäden (Pflegeschaden usw.).

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Arztfehler

Als Opfer von Behandlungsfehler, Arzthaftung und ärztlichem Aufklärungsfehler steht dem geschädigten Patienten nicht nur Schmerzensgeld, sowie Schadensersatz wegen aller Folgeschäden zu. Als geschädigter Patient benötigen Sie einen erfahrenen echten Patientenanwalt, der seit vielen Jahren nur auf der Seite der Patienten kämpft.


Geburtsfehler

Gerade ärztliche Fehler bei der Geburt oder Entbindung eines Kindes sind besonders drastisch, nicht nur für das Kind, auch für die Eltern. Es liegt dann ein sogenannter "Geburtsschaden" vor, der für die Familie meist schwere wirtschaftliche Folgen haben kann. Die Schadensersatzansprüche gehen hier meist in die Millionenhöhe und sollten von Anfang an gut vorbereitet und durchgesetzt werden.


Personenschaden

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Maß der verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Patienten ab. Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Leiden bestimmt.


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